Friedhofsverwaltung

Unsere Friedhofsverwaltung

Unsere Kirchengemeinde unterhält in allen drei Ortsteilen Uedem, Keppeln und Uedemerbruch Friedhöfe.
Die amtliche Friedhofssatzung regelt im Rahmen der Friedhofsordnung bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen. Der zuständige Friedhofsverwalter Herr Michael Lehmkuhl sorgt dafür, dass diese Regelungen eingehalten werden. Darüber hinaus gibt Herr Lehmkuhl bei auftretenden Fragen gerne Auskunft.


Druckstücke

Friedhofssatzung
Friedhof-Gebührenordnung
Friedhof-Gebührentarif

Friedhof-Gebührentarif (§ 1 der Friedhof-Gebührensatzung)

BEZEICHNUNGEURO
1. Wahlgräber je Grabstelle948,00 €
2. Gemeinschaftsurnengrab je Grabstelle522,00 €
3. Urnenwahlgrab je Grabstelle626,00 €
4. Weitere Belegung in ein Wahlgrab über das Nutzungsrecht hinaus474,00 €
5. Totgeburten und Kinder bis zu 5 Jahren0,00 €
Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre gewährt.

1/30 der jeweiligen Gebühr gemäß § 1 dieser Ordnung für jedes Jahr der erforderlichen Nutzungsverlängerung.

1. Wahlgräber610,00 €
1.1 Zuschlag für Samstagsbestattungen153,00 €
2. Urnengräber237,00 €
2.1 Zuschlag für Samstagsbestattungen102,00 €
3. Hilfestellung und Leitung des Trauerzuges51,00 €
4. Grabumfassung je lfd. Meter91,00 €

1. Wahlgrabstelle (pro Jahr)50,00 €
1.1 Einmalige Bepflanzung mit Bodendeckern pro Wahlgrabstelle100,00 €
2. Urnengrabstelle (pro Jahr)30,00 €
2.2 Einmalige Bepflanzung mit Bodendeckern pro Urnengrabstelle50,00 €

Nutzung der Leichenhalle112,00 €

für die Errichtung eines Grabmals11,00 €

Dieser Gebührentarif tritt zum 01.01.2023, spätestens jedoch am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

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